Kurze Frist für Veröffentlichung der Erwerberhaftung nach § 38 UGB bestätigt
Bei der Übernahme eines Unternehmens übernimmt der Erwerber grundsätzlich die unternehmensbezogene Vertragsverhältnisse des Veräußerers und haftet auch für (frühere) Verbindlichkeiten daraus. Die... weiterlesen