Greindl & Köck

Datenschutzbehörde veröffentlicht Blacklist von Datenanwendungen

Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorzunehmen, falls eine Datenanwendung mit einem hohen Risiko in Bezug auf die Rechte und Freiheiten von Personen verbunden ist.

 

Dazu hat die Datenschutz-Grundverordnung die nationalen Datenschutz-Behörden ermächtigt, Listen von Anwendungen zu veröffentlichen für die dies zutrifft oder nicht zutrifft.

 

Nachdem die Behörde bereits eine  Whitelist veröffentlicht hat, folgte nun die Veröffentlichung der Blacklist. Genannt sind darunter Anwendungen wie etwa Video- oder Akustiküberwachungen, die Verarbeitung von Daten zum Erstellen von Profilen und Prognosen (Profiling), Einsatz von künstlicher Intelligenz.

 

In diesen Fälllen ist also eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich. Diese ist zu dokumentieren und auf Anfrage der Behörde vorzuweisen.

 

Gerne beraten wir in diesen Fragen!

 

Kontakt: Mag. Markus Hofpointner