Gesellschaftsrecht / M&A

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Gesellschaftsrecht / M&A

Eine Kernkompetenz und unser Haupttätigkeitsgebiet liegt in der gesellschaftsrechtlichen Beratung und der Abwicklung von Umgründungen, Unternehmenskäufen und –verkäufen.

 

Durch unser erfolgreiches Team und die lange Erfahrung, über die unsere Kanzlei diesbezüglich verfügt, bieten wir hier umfassende Beratung. Der enge Zusammenhang des Gesellschaftsrechts mit anderen Rechtsbereichen – wie dem Steuer-, Arbeits-, oder Kartellrecht – wird dabei von uns nie aus den Augen gelassen und umfassend mitberücksichtigt.

Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht:

  • Due Diligence Untersuchungen
  • Erstellung von vorverbindlichen Dokumenten (Letter of Intent, unverbindliche Angebote)
  • M&A Transaktionen, Erstellung und Überprüfung von Unternehmenskaufverträgen, Vertragsverhandlungen
  • Umgründungen, Verschmelzungen, Einbringungen auch über die Grenze
  • Kapitalherabsetzungen, Kapitalerhöhungen
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung im Unternehmen, beispielsweise zur Stellung und zum Aufgabenbereich der Geschäftsführer, zu Fragen des Aufsichtsrates, Haftungsfragen
  • Unternehmensgründungen, Gründungsberatung
  • Vertretung und Beratung in allen Firmenbuchverfahren