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Gesellschaftsrecht / M&A
Eine Kernkompetenz und unser Haupttätigkeitsgebiet liegt in der gesellschaftsrechtlichen Beratung und der Abwicklung von Umgründungen, Unternehmenskäufen und –verkäufen. #
Durch unser erfolgreiches Team und die lange Erfahrung, über die unsere Kanzlei diesbezüglich verfügt, bieten wir hier umfassende Beratung. Der enge Zusammenhang des Gesellschaftsrechts mit anderen Rechtsbereichen – wie dem Steuer-, Arbeits-, oder Kartellrecht – wird dabei von uns nie aus den Augen gelassen und umfassend mitberücksichtigt.
Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht:
- Due Diligence Untersuchungen
- Erstellung von vorverbindlichen Dokumenten (Letter of Intent, unverbindliche Angebote)
- M&A Transaktionen, Erstellung und Überprüfung von Unternehmenskaufverträgen, Vertragsverhandlungen
- Umgründungen, Verschmelzungen, Einbringungen auch über die Grenze
- Kapitalherabsetzungen, Kapitalerhöhungen
- Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung im Unternehmen, beispielsweise zur Stellung und zum Aufgabenbereich der Geschäftsführer, zu Fragen des Aufsichtsrates, Haftungsfragen
- Unternehmensgründungen, Gründungsberatung
- Vertretung und Beratung in allen Firmenbuchverfahren