Gesellschaftsrecht / M&A

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Gesellschaftsrecht / M&A

Eine Kernkompetenz und unser Haupttätigkeitsgebiet liegt in der gesellschaftsrechtlichen Beratung und der Abwicklung von Umgründungen, Unternehmenskäufen und –verkäufen. #

Durch unser erfolgreiches Team und die lange Erfahrung, über die unsere Kanzlei diesbezüglich verfügt, bieten wir hier umfassende Beratung. Der enge Zusammenhang des Gesellschaftsrechts mit anderen Rechtsbereichen – wie dem Steuer-, Arbeits-, oder Kartellrecht – wird dabei von uns nie aus den Augen gelassen und umfassend mitberücksichtigt.

Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht:

  • Due Diligence Untersuchungen
  • Erstellung von vorverbindlichen Dokumenten (Letter of Intent, unverbindliche Angebote)
  • M&A Transaktionen, Erstellung und Überprüfung von Unternehmenskaufverträgen, Vertragsverhandlungen
  • Umgründungen, Verschmelzungen, Einbringungen auch über die Grenze
  • Kapitalherabsetzungen, Kapitalerhöhungen
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung im Unternehmen, beispielsweise zur Stellung und zum Aufgabenbereich der Geschäftsführer, zu Fragen des Aufsichtsrates, Haftungsfragen
  • Unternehmensgründungen, Gründungsberatung
  • Vertretung und Beratung in allen Firmenbuchverfahren