Frist zur Eintragung in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer bis 15.8.2018 verlängert!
Nach dem „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG“ waren ursprünglich bis zum 30.6.2018 jene natürlichen Personen, die aufgrund der gesetzlichen Definitionen als „wirtschaftliche Eigentümer“ der von der neuen Meldepflicht betroffenen österreichischen Rechtsträger (insb. Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine, Stiftungen und Trusts) anzusehen sind, erstmalig bis zum 1.6.2018 an das neue Register zu melden.
Aufgrund technischer Schwierigkeiten und auch rechtlicher Zweifelsfragen, an denen das Bundesministerium noch an Auslegungshilfen arbeitet, wurde die Frist zur erstmaligen Registrierung bis einschließlich 15.8.2018 verlängert. Bis zu diesem Tag werden von der Behörde weder Zwangsstrafen verhängt noch finanzstrafrechtliche Verfolgungen vorgenommen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Registrierung oder der Beratung hinsichtlich der Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers.
Kontakt:
Dr. Georg Greindl
georg.greindl@greindlkoeck.at
Tel: +43 1 494 63 63