Greindl & Köck

Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021

Am 10.9.2021 trat das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 in Kraft. Ziel des Gesetzes war es die „ECN+“ – Richtlinie 2019/1 der EU umzusetzen, nationale Wettbewerbsbehörden zu stärken und das Kartellrecht generell zu modernisieren.

 

In Österreich herrscht ein allgemeines Kartellverbot. Dieses untersagt etwa Vereinbarungen zwischen Unternehmern, Beschlüsse von Unternehmervereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb negativ beeinträchtigen können. Bei Verstößen dagegen, etwa durch gemeinsame Preisabsprachen oder koordiniertem Handeln bei öffentlichen Ausschreibungen, drohen hohe Geldstrafen. So wurde unlängst die Porr AG zu einer Geldbuße von 62,35 Millionen Euro verpflichtet, auf Grund von Preisabsprachen in der Bauwirtschaft.

Es gibt allerdings Ausnahmen des Kartellverbotes, wenn Verbraucher an dem Effizienzgewinn durch die unternehmerische Kooperation „angemessen beteiligt“ sind. Neu ist hier, dass diese angemessene Beteiligung der Verbraucher anzunehmen ist, wenn durch die Kooperation zu einer ökologisch nachhaltigen, oder klimaneutralen Wirtschaft wesentlich beigetragen wird.

 

Das Kartellgesetz regelt auch Zusammenschlüsse von Unternehmen, etwa Unternehmenskäufe, oder wesentliche Beteiligungen. Übersteigen die Umsätze der beteiligten Unternehmen gewisse Schwellenwerte, so sind die Zusammenschlüsse anmeldepflichtig und könnten untersagt werden.

Bisher lag die Schwelle der von allen beteiligten Unternehmen im Inland erzielten Jahres-Umsatzerlöse bei 30 Millionen Euro. Mit der Gesetzesänderung wurde nun eine zweite Inlandsumsatzschwelle eingeführt: Mit Einführung des Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz müssen auch zumindest zwei der beteiligten Unternehmen Inlands-Umsatzerlöse von jeweils mehr als einer Million Euro erzielen, damit eine Anmeldepflicht entsteht. Die Bundeswettbewerbsbehörde geht davon aus, dass diese „Bagatellschwelle“ die Anzahl der anmeldungspflichtigen Zusammenschlüsse stark verringern wird.

 

Hier ein link zum Volltext der Gesetzesänderungen, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt.