Greindl & Köck

Steuervorteile für Dienstnehmer 2024

Zur Abschaffung der „kalten Progression“ hat der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Einerseits werden die Tarifgrenzen der Einkommenssteuer angehoben, andererseits sollen Erwerbstätigen durch verschiedene Entlastungsmaßnahmen Begünstigungen zu Gute kommen. Diese Steuervorteile treten mit 1.1.2024 in Kraft.

 

Begünstigung von Überstunden und SEG-Zulagen

Der monatliche Freibetrag für Überstunden wird dauerhaft von dem bisherigen Wert von 86 Euro auf nunmehr 120 Euro erhöht. Als befristete Sonderregelung für die Jahre 2024 und 2025 beträgt zudem der monatliche Freibetrag für die ersten 18 Überstunden 200 Euro.

Auch der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wurde von 360 Euro auf 400 Euro angehoben.

 

Home Office Pauschale für Büro-Ausstattung nun im Dauerrecht

Die ursprünglich befristet eingeführten steuerlichen Regelungen zur Homeoffice-Tätigkeiten von Dienstnehmern werden nun unbefristet verlängert. Die Zahlung eines Home Office Pauschale von bis zu 300 Euro zur Berücksichtigung der Kosten ergonomischer Büromöbel kann weiterhin steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung der Steuervorteile ist wie bisher, dass zumindest 26 Arbeitstage ausschließlich im Homeoffice verbracht werden.