Greindl & Köck

Achtung! Elternteilzeit verlängert auf bis zum 8. Lebensjahr – ab Bekanntgabe ab 1.11.2023

Für Arbeitgeber zu beachten: Der Zeitrahmen für Elternteilzeit wurde nun auf bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes verlängert. Dies betrifft sowohl die „große“ Elternteilzeit als auch die vereinbarte, „kleine“ Elternteilzeit. Davon sind alle Fälle umfasst, in denen dem Arbeitgeber die Absicht auf Elternteilzeit ab 1.11.2023 bekanntgegeben wird.

(Bitte beachten, dass insgesamt jedoch nur maximal 7 Jahre in Anspruch genommen werden dürfen – Berechnung nicht ganz trivial)