Greindl & Köck

Änderungen zu Karenz und Familienzeit

Zur Umsetzung der EU Work-Life Balance-Richtlinie wurde im Nationalrat eine Änderung des Mutterschutzgesetzes und des Väterkarenzgesetzes beschlossen, mit dem Ziel eine gerechtere Aufteilung von Betreuungsaufgaben zwischen Männer und Frauen zu fördern.

Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

  • Wenn nur ein Elternteil in Karenz geht, wird die Karenz nunmehr auf 22 Monate gekürzt.
    Teilen sich jedoch beide Elternteile die Karenz auf, (wobei jeweils zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch genommen werden müssen) so verlängert sich die Karenz auf die bisher geltende Dauer von bis zum Ende des 24. Lebensmonats des Kindes.

 

  • Keine Benachteiligung alleinerziehende Elternteile.
    Für sie bleibt der Karenzanspruch unverändert bei 24 Monaten. Die Änderung der Karenzbestimmungen haben zudem keine Auswirkungen auf den „Papamonat“.

 

  • Verdoppelung des Familienzeitbonus für Väter.
    Statt 23,91€ pro Tag für einen Monat, soll dieser nun täglich 47,82€ ausmachen. Den Familienzeitbonus erhalten Väter, wenn sie Familienzeit, wie zum Beispiel den „Papamonat“ oder einen mit dem Dienstgeber vereinbarten Sonderurlaub (ohne bezogenes Entgelt) antreten.

 

  • Die Änderungen zur Karenz und dem Familienzeitbonus sollen mit 1. November 2023 in Kraft treten.