Greindl & Köck

Anspruch auf Freistellung bei Reha des Kindes

Der Österreichische Gesetzgeber hat für Eltern eines Kindes in Rehabilitation einen Anspruch auf Dienstfreistellung beschlossen:

  • Der Anspruch besteht für Eltern eines Kindes im Alter von bis zu 14 Jahren, dem von zuständigen Sozialversicherungsträger eine stationäre Reha bewilligt wurde.
  • Die Reha-Freistellung kann maximal vier Wochen im Jahr dauern. Beide Elternteile können diese vier Wochen unter sich aufteilen, jede Freistellungsperiode muss jedoch mindestens eine Woche umfassen. Bei Bewilligung einer „familienorientierten Reha“ ist auch eine gleichzeitige Freistellung beider Elternteile möglich.
  • Während der Reha-Freistellung entfällt das übliche Entgelt, dem Elternteil steht jedoch Pflegekarenzgeld zu. Zudem besteht die Kranken- und Pensionsversicherung weiterhin und der Urlaubsanspruch bleibt unverändert.
  • Die Gesetzesänderung tritt mit 1. November 2023 in Kraft.