Greindl & Köck

Alte Standardvertragsklauseln für Drittlandtransfers laufen in Kürze aus

Cookies werden auf Websites oder Apps meist eingesetzt um personenbezogene Daten der Nutzer zu gewinnen und verarbeiten. Die Anbieter solcher Dienste sind häufig Unternehmen mit Sitz in den USA oder anderen Drittländern (außerhalb von EU und EWR), bei der Übertragung personenbezogenen Daten an diese Unternehmen handelt es sich daher nach den Vorgaben der DSGVO um „Drittlandtransfers“.

Das ist beispielsweise der Fall beim Nutzen von Statistik Tools, wie Google Analytics, das personenbezogene Daten zur Analyse der Website-Performance verarbeitet. Gleiches gilt aber oftmals auch für andere beliebte Services wie Clouds, WhatsApp, Facebook und Zoom.

Solche Drittlandtransfers sind nach den Vorgaben der DSGVO nur erlaubt, wenn sichergestellt werden kann, dass die personenbezogenen Daten angemessenen geschützt werden. Eine Weise das angemessene Datenschutzniveau sicherzustellen ist die von der EU Kommission erlassenen Standardvertragsklauseln zu verwenden, welche die rechtliche Grundlage für Drittlandtransfers bilden können.

 

„Neue“ Standardvertragsklauseln:

Mit 27.12.2022 laufen die „alten“ Standardvertragsklauseln von 2010 aus und dürfen nicht mehr verwendet werden. Unternehmen dürfen daher nur mehr aktualisierte Standardvertragsklauseln, die von der EU-Kommission am 04.06.2021 veröffentlicht wurden, verwenden oder bereits bestehende Vereinbarungen anpassen.

Vor dem Drittlandtransfer ist nach den neuen Vorgaben auch eine Folgen- und Risikoabschätzung („Transfer Impact Assessment“) durchzuführen, um zu beurteilen ob nach der Rechtslage im Zielland ein adäquates Datenschutzniveau besteht.

 

Drohende Bußgelder:

Drittlandtransfers die nach dem 27.12.2022 noch immer auf Basis der alten Standardvertragsklauseln erfolgen, verstoßen gegen die DSGVO. In diesem Fall könnte nach Artikel 83 Abs 5 lit c DSGVO eine Geldbuße in Höhe von bis zu 20 Mio Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes drohen.

Es ist somit empfehlenswert wieder zu überprüfen auf welcher rechtlichen Basis Drittlandtransfers erfolgen und ob die aktuellen Standardvertragsklauseln herangezogen werden oder ob allenfalls anderweitige Rechtsgrundlagen dafür untersucht werden müssen.

 

 

Die aktuellen Versionen den Standardvertragsklauseln finden Sie hier:

Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer | EU-Kommission (europa.eu)