Mietvertragsgebühr bei bestimmter und anschließend unbestimmter Dauer
Wird der Mietvertrag über Geschäftsräume auf eine bestimmte Dauer mit einer sich daran anschließenden unbestimmten Dauer geschlossen, so berechnet sich die Mietvertragsgebühr von der Miete für die bestimmte Dauer (maximal 18 Jahre) plus der Miete für drei Jahre (für die unbestimmte Dauer). In einem unlängst ergangenen Urteil des OGH wurde im Mietvertrag über Schulgebäude ein Kündigungsverzicht auf 25 Jahre abgegeben, nach dessen Ablauf der Vertrag auf unbestimmte Dauer weiterlief. Bemessungsgrundlage für die Gebühr war daher das 21 fache Jahresentgelt.

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