Greindl & Köck

UGB-Novelle – Berichtspflicht zur Geschlechterausgewogenheit in Leitungsorganen – ab 30.06.2026

Durch die Neufassung des § 243c (2) Z 2a UGB wird in Österreich die richtlinienkonforme Ausgestaltung der Berichtspflichten börsenotierter Gesellschaften hinsichtlich der Geschlechterverteilung in Leitungsorganen bezweckt.

Der Corporate-Governance-Bericht hat somit ab 30.06.2026 nicht nur die Maßnahmen zur Förderung von Frauen zu enthalten, sondern auch die Fortschritte hinsichtlich der Geschlechterverteilung im Vorstand.