Greindl & Köck

Steuerfreie Mitarbeiterprämie 2024

Die neue steuerfreie Mitarbeiterprämie 2024, als Nachfolgerin der bisherigen Teuerungsprämien 2022 und 2023, bietet Dienstgebern die Möglichkeit den Beschäftigten Zulagen und Bonuszahlungen von bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei zu gewähren. Auch geringfügig Beschäftigten und Teilzeitbeschäftigten steht die Mitarbeiterprämie in voller Höhe zu.

Die Mitarbeiterprämie ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

– Sie wird auf Grundlage einer kollektivvertraglichen Vereinbarung oder Betriebsvereinbarung mit kollektivvertraglicher Ermächtigung geleistet. Gibt es keinen Betriebsrat, oder besteht kein kollektivvertragsfähiger Dienstgeberverband, so ist eine mit allen Dienstnehmern geschlossene Vereinbarung erforderlich.

– Es handelt sich um eine zusätzliche Zahlung, die bisher nicht üblicherweise gewährt wurde.