Greindl & Köck

Urheberrechtsnovelle 2021

Die Urheberrechtsnovelle 2021 wurde am 31.12.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist daher bereits in Kraft getreten.

Mit der Novelle, die von der Justizministerin als größte Reform des Urheberrechts, seit seiner Einführung bezeichnet wurde, werden auch zwei EU-Richtlinien umgesetzt. Ihr Ziel ist dem zunehmend digitalen und grenzüberschreitenden Umfeld gerecht zu werden und Urheber effektiver zu schützen.

 

Mehr Verantwortung für Online-Plattformen:

Große Online-Plattformen wie YouTube, die den Upload geschützter Werke ermöglichen, sind dafür verantwortlich das Urheberrecht zu wahren und die Erlaubnis der Urheber einzuholen. Tun sie das nicht ausreichend, oder reagieren sie nicht rechtzeitig auf den Hinweis eines Urhebers, so können sie schadenersatzpflichtig werden.

Die freie Nutzung eines Werks, etwa im Rahmen von Parodien, Rezensionen und Karikaturen, darf dabei aber nicht eingeschränkt werden. Um der Sperrung durch automatisierte Upload Filter vorzubeugen, können Nutzer schon beim Upload anzeigen, wenn es sich um eine erlaubte Nutzung handelt. Zudem sind Online-Plattformen verpflichtet, bei unberechtigter Sperre, ein wirksames Beschwerdeverfahren einzurichten.

 

Stärkerer Schutz für Urheber:

Im Zuge der Urheberrechtsnovelle 2021 wird, durch Einführung von Bestimmungen zum Urhebervertragsrecht, das Recht auf eine angemessene Vergütung gesetzlich verankert. Ist ein Werk besonders erfolgreich, wodurch sich die ursprünglich vereinbarte Vergütung als unverhältnismäßig niedrig erweist, so haben Urheber nun einen Anspruch auf eine zusätzliche, faire Vergütung.

Urhebern soll es auch erleichtert werden langfristige Bindungen zu beenden. Wurde ein Werknutzungsrecht gegen eine pauschale Vergütung eingeräumt, dann kann der Urheber das Werk nach 15 Jahren anderweitig verwenden.

Diese Ansprüche werden unterstützt durch Informationspflichten des Vertragspartners des Urhebers. Er muss einmal jährlich über die Verwertung des Werkes und die erzielten Einnahmen informieren.

 

Den vollen Gesetzestext der Novelle finden Sie hier.