Behindertenausgleichstaxe 2020

Behindertenausgleichstaxe 2020

Behindertenausgleichstaxe 2020

Die Höhe der gemäß § 9 Abs 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2020 für jede einzelne (begünstigt behinderte) Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber

  • mit 25 bis 99 Dienstnehmer monatlich 267 Euro,
  • mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich 375 Euro und
  • für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich 398 Euro.

Die Entrichtung der Ausgleichstaxe an das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen erfolgt jährlich für das abgelaufenen Kalenderjahr und wird mittels Bescheides vorgeschrieben.