Greindl & Köck

Neue Leitlinien zum EU-Verbraucherrecht

Die Initiative „Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher“ soll das EU-Verbraucherrecht angesichts der zunehmenden Gefahr von EU-weiten Verstößen stärken und den EU-Verbraucherschutz im Hinblick auf die Marktentwicklungen modernisieren.

Dazu hat die Europäische Kommission nun ihre aktualisierten Leitlinien zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, zur Richtlinie über Verbraucherrechte, zur Richtlinie über Preisangaben (Artikel 6a) und zur Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln veröffentlicht.

Diese Leitlinien zum EU-Verbraucherrecht sind rechtlich nicht bindend, sollen aber von den Mitgliedsstaaten zur Auslegung und Anwendung der Richtlinien herangezogen werden sowie Verbrauchern, Unternehmen, Gerichte und Behörden ein konkreteres Verständnis dieser Bestimmungen geben.

 

Die Leitlinien zum EU-Verbraucherrecht sind unter den folgenden Links zu finden:

 

Leitlinie – Unlautere Geschäftspraktiken

Auf über 100 Seiten erklärt die Kommission unter Anderem detailliert was als irreführende und aggressive Geschäftspraktiken gilt und gibt Beispiele für Unlautere Geschäftspraktiken der Schwarzen Liste des Anhangs, wie etwa Schneeballsysteme und unrichtig behauptete heilenden Wirkungen von Waren. Zudem gehen die Leitlinien auf das Zusammenspiel der RL mit Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Verkehr und Finanzdienstleistungen ein.

 

Leitlinie – Verbraucherrechte

Diese Leitlinien sollen die wirksame Anwendung der Verbraucherrechte-Richtlinie erleichtern. Dabei wird umfassend auf Bereiche wie Verbraucherinformationen, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht eingegangen.

 

Leitlinie – Art 6a – Preisangaben

Im Art 6a der Preisangaben-Richtlinie wird festgelegt, dass der Händler Preisermäßigungen und Rabattaktionen immer auf den günstigsten Preis der Ware innerhalb der letzten 30 Tage beziehen muss. Die Leitlinie erklärt beispielsweise was bei einer Preisermäßigung in Form von Treuekunden-Rabatte zu beachten ist und wie Ausnahmen der Regelung gestaltet sein sollen, wenn etwa die Ware schnell verderblich ist.

 

Leitlinie – Missbräuchliche Vertragsklauseln

Hauptzweck ist hier die Schlüsselbegriffe der RL und ihre Auslegung durch den EuGH zu erläutern. Im Anhang der Leitlinie findet sich zudem eine Übersicht über den Mindeststandard hinausgehender Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten.