Neue Whistleblower-RL der EU

Neue Whistleblower-RL der EU – Errichtung von Whistleblowingsystemen bereits ab 50 Mitarbeitern

Neue Whistleblower-RL der EU – Errichtung von Whistleblowingsystemen bereits ab 50 Mitarbeitern

Die neue Whistleblower-RL der EU (genau: RL 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) sieht vor, dass Unternehmen ab einer Personalstärke von 50 Mitarbeitern verpflichtet sind, interne Meldekanäle (Whistleblowingsysteme) einzurichten. Die nationale Umsetzung in Österreich hat bis Herbst 2021 zu erfolgen. Sämtliche Unternehmen des öffentlichen wie auch des privaten Sektors werden dazu verpflichtet, Kanäle und Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen zu schaffen. Durch diese Systeme sollen Mitarbeiter die Möglichkeit haben, anonym Verstöße gegen unionsrechtliche Normen an firmeninterne Einrichtungen zu melden bzw. in weiterer Folge auch öffentlich bekannt zu machen, ohne Konsequenzen (die Richtlinie spricht vom „Verbot vor Repressalien“) befürchten zu müssen.