Ende der Erhöhung von Pendlerpauschale und Pendlereuro
Von Mai 2022 bis Ende Juni 2023 galt das um 50 % erhöhte Pendlerpauschale und der erhöhte Pendlereuro. Zweck der Erhöhung war, die stark gestiegenen Energie- und Treibstoffpreise zumindest teilweise abzufedern. Diese befristete Regelung nimmt nun ein Ende, eine Verlängerung oder Wiedereinführung der Förderung ist nicht in Aussicht.
Ab Juli 2023 gelten somit wieder die alten Werte:
Entfernung |
Kleines Pendlerpauschale |
Großes Pendlerpauschale |
2 – 20 km |
– |
31,00 € |
20 – 40 km |
58,00 € |
123,00 € |
40 – 60 km |
113,00 € |
214,00 € |
Mehr al 60 km |
168,00 € |
306,00 € |
Der Pendlereuro beträgt damit wieder jährlich 2,00 € pro Kilometer Arbeitsweg, insofern der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat.