Geplante Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Aktuell liegt ein Ministerialentwurf zur Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) vor. Mit den geplanten Änderungen sollen die Strafbestimmungen des Gesetzes überarbeitet sowie die Arbeitsbedingungen für entsandte ArbeitnehmerInnen verbessert werden.
Die Hauptpunkte des Entwurfs sind:
- Ab einer Entsendung oder Überlassung von mehr als 12 Monaten sollen die österreichischen arbeitsrechtlichen Gesetze sowie die einschlägigen Kollektivverträge zur Gänze Anwendung finden. Dies gilt insoweit österreichische Normen günstiger sind als die Regelungen im Entsendestaat.
Diese 12-monatige Frist kann in begründeten Fällen auf 18 Monate verlängert werden.
Entsandte ArbeitnehmerInnen mit besonders hohem Gehalt sind sollen allerdings vom LSD-BG ausgenommen werden. - Die Anpassung der Strafbestimmungen des Gesetzes sieht den Entfall des Kumulationsprinzips vor. Bis dato werden Geldstrafen für Vergehen, wie etwa den Verstoß gegen die Pflicht zur Arbeitsaufzeichnung, pro DienstnehmerIn verhängt. Durch die Neuregelung soll von unangemessen hohen Strafen abgesehen werden, was besonders kleinere Unternehmen entlasten kann.
Die Novelle soll mit 1. September 2021 in Kraft treten.