Greindl & Köck

Virtuelle Gesellschafterversammlung – Verlängerung bis Ende 2021

Am 20. März 2020 wurde vom Nationalrat das „Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz“ erlassen, das sämtliche Versammlungen von Gesellschaftern und Organmitgliedern auch ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer ausdrücklich ermöglicht. Dies umfasst beispielsweise auch Aufsichtsratssitzungen, die Hauptversammlung von AGs und die Generalversammlung der GmbH.

Nicht mehr als die Hälfte der Teilnehmer darf dabei bloß mit Audio dazugeschaltet sein, also ohne eine Kamera zu nutzen, denn grundsätzlich soll sowohl eine Audio- als auch Videoverbindung bestehen.

Bisher fanden sich im Gesellschaftsrecht keine Regelungen in welcher Form an den Versammlungen teilzunehmen war, zumal es vor den technologischen Fortschritt der letzten Jahrzehnte, der Videokonferenzen jedem leicht zugänglich machte, gar keine andere Möglichkeit als eine Sitzung in persona gab.

Das Gesetz wird nun bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Somit sind zumindest für das ganze kommende Jahr Online-Versammlungen möglich, ganz unabhängig davon, ob zum jeweiligen Zeitpunkt noch Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Maßnahmen bestehen.

Der Justizausschuss, der diese Verlängerung beantragt hat, bezweckt damit dem Gesetzgeber nun Zeit geben, diese neuen Regelungen, die sich in der Praxis bewährt haben, nach eingehender rechtlichen Beratungen, dauerhaft im Gesellschaftsrecht zu verankern.