Ab 1. Oktober Angleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte
Ab dem 1.10.2021 gelten die bisherigen gesetzlichen Kündigungsfristen der Angestellten auch für Arbeiter. Diese Angleichung sollte bereits mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten, wurde dann aber auf den Oktober verschoben. Sie gilt für alle Kündigungen, die nach dem 30. September ausgesprochen werden.
Die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber betragen damit bei Angestellten und Arbeitern:
bis zum 2. Dienstjahr 6 Wochen,
nach vollendetem 2. Dienstjahr 2 Monate,
nach vollendetem 5. Dienstjahr 3 Monate,
nach vollendetem 15. Dienstjahr 4 Monate,
nach vollendetem 25. Dienstjahr 5 Monate.
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber, ist der gesetzliche Kündigungstermin nun für Angestellte wie für Arbeiter das Quartalsende. Es ist aber möglich – und ratsam! -, den 15., und/oder den Letzten des Kalendermonats als Kündigungstermin zu vereinbaren.