Verschiebung der Angleichung der Kündigungsfristen und -termine für Arbeiter und Angestellte um ein halbes Jahr
Eigentlich sollte ab 1.1.2021 eine Angleichung der Kündigungszeiten für Arbeiter an jene der Angestellten erfolgen. Damit sollten bei Arbeiterkündigungen die Kündigungsfristen und die Kündigungstermine des Angestelltengesetzes bei Beendigung des Dienstverhältnisses zur Anwendung kommen.
Diese Angleichung der Kündigungsfristen und -termine wird nun um ein halbes Jahr verschoben und wird erst mit 1.7.2021 in Kraft treten. Sie soll somit frühestens auf Kündigungen Anwendung finden, die nach dem 30.6.2021 ausgesprochen werden.
Begründet wurde die Verschiebung mit der aktuellen Covid-19 Situation und den in diesem Zusammenhang getroffenen gesetzlichen Maßnahmen.