Greindl & Köck

Das Wichtigste zur Impfpflicht / Update – Ausgesetzt mit 9.3.2022

Seit 5. Februar 2022 gilt in Österreich eine allgemeine COVID-19-Impfpflicht. Nach dem neuen COVID-19-Impfpflichtgesetz sind also alle Personen, die zumindest 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Österreich haben verpflichtet, sich einer Impfung zu unterziehen.

Akzeptiert werden nur bestimmte Impfstoffe: Das sind die von der Europäischen Kommission „zentral zugelassenen“ Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Jansen und Novavax. Zusätzlich gelten auch bestimmte „anerkannte“ Impfstoffe“, die in der COVID-19-Impfpflichtverordnung angegeben werden. Das sind Vero Cell, InCoV/Covilo, CoronaVac, COVAXIN, COVOVAX und Covishield, die von Herstellern aus China und Indien stammen.

Ausnahmen für die Impfpflicht gibt es für Schwangere, Genesene und Personen, bei denen sich die Impfung als wirkungslos erweist oder eine konkrete und ernstliche gesundheitliche Gefahr darstellt.

 

Strafen und Zeitplan:

Bis zum 15. März wird die Bevölkerung nur aufgefordert, sich impfen zu lassen. Wird dem nicht nachgekommen, sind noch keine Konsequenzen zu befürchten.

Nach dem 15. März wird die Einhaltung der Impfpflicht durch die Polizei kontrolliert. Sie kann dann, etwa bei Verkehrskontrollen, den Impfstatus überprüfen und eine Verletzung der Impfpflicht anzeigen. Im abgekürzten Verfahren kann durch Impfstrafverfügung eine Geldstrafe von bis zu EUR 600 festgesetzt werden. Bei Verurteilung im Strafverfahren ist mit einer Zahlung von bis zu EUR 3600 zu rechnen. Die Bestrafung kann man in diesen Fällen aber verhindern, wenn die Impfpflicht innerhalb von zwei Wochen nachgeholt wird.

Erfordert es die Situation, kann die Regierung einen „Erinnerungsstichtag“ verordnen, an dem alle ungeimpften Personen persönlich zur Impfung aufgefordert werden. Im letzten Schritt und nur wenn epidemiologisch notwendig, kann auch ein „Impfstichtag“ festgelegt werden, bei dem automatisierte Strafen für noch ungeimpfte Personen verhängt werden. Ob es so weit kommen wird, kann im Moment nicht beantwortet werden.

 

Über diesen Link kann man das COVID-19-Impfpflichtgesetz nachlesen.

 


Update – 10.3.2022

Am Mittwoch den 9.3.2022 hat die Regierung entschieden die Impfpflicht auszusetzen. Dies bedeutet, dass die, an sich mit 15. März beginnenden Verwaltungsstrafen und der damit zusammenhängende Zeitplan nicht umgesetzt werden. Negative Folgen einer Nichteinhaltung der Impfpflicht, mitsamt den Strafen werden somit auf Eis gelegt.

Das Impfpflichtgesetz selbst bleibt allerdings weiterhin bestehen. Nach 3-monatiger Evaluierung der Gesamtsituation der Pandemie soll wieder über eine Umsetzung der Impfpflicht entschieden werden.